Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als einen Vertragspartner tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
Wir gehen davon aus, dass die durch Mohr Immobilien e. K. gemachten Angebote Ihnen bislang unbekannt waren. Sollte dies nicht der Fall sein, so bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Die spätere Geltendmachung vorhandener Vorkenntnisse über einzelne Angebote können wir leider nicht akzeptieren.
Wird Ihnen ein von uns unterbreitetes Angebot bezüglich eines bestimmten Objektes auch von anderer Seite gemacht, sollten Sie uns nach Möglichkeit umgehend informieren. Sie vermeiden dadurch, dass im Einzelfall die doppelte Maklerprovision zu entrichten ist.
Die Verkaufsofferten sind nur für Sie persönlich bestimmt. Sollte Ihnen dennoch an einer Weitergabe der Angebote liegen, so bitten wir um eine kurze Benachrichtigung. Bitte beachten Sie, dass sonst im Einzelfall ein Haftungsanspruch gegen Sie, in Bezug auf die Maklerprovision, entstehen könnte.
Die im Exposé ausgewiesene Maklerprovision ist fällig und zahlbar bei notariellem Vertragsabschluss oder Zuschlag im Rahmen einer Versteigerung und ist zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen. Bei Mietverträgen tritt die Fälligkeit mit Abschluss des Mietvertrages ein. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kreuznach, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Firma Mohr Immobilien e. K. ist befugt, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Objekten stehenden Daten zu speichern und an die Vertragsparteien bzw. Auftraggeber zu geben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
Die im Exposé gemachten Angaben und Daten beruhen auf Auskünften der Eigentümer. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Dritten gemachten Angaben und übergebenen Unterlagen übernehmen wir keine Haftung. Irrtum oder ein zwischenzeitlicher Verkauf des Objektes bleiben vorbehalten. Besichtigungstermine bitten wir mit uns abzustimmen, damit sich die Vertragspartner auf den Termin einstellen können.